1. Entlastung von Personen mit geringem Einkommen:
Die Sozialabgaben zur Finanzierung der obligatorischen Grundversicherung nach KVG dürfen 4 % des massgebenden Einkommens bis Monatslohn 11'000 CHF nicht überschreiten. Die zuständigen Behörden haben die Einhaltung der 4% Obergrenze sicherzustellen.
2. Ruhestandspensionen (Ruhegehälter) und Dividenden:
Ruhestandspensionen (Ruhegehälter) sowie Dividenden aus Kapitalanlagen werden wie Einkommen für die Sozialabgaben qualifiziert.
3. Neues dynamisches Finanzierungsmodell:
Im Zuge der Reform des aktuellen KVG-Finanzierungssystems haben Staat, Leistungserbringer und Versicherte eine ausgeglichene und respektvolle Lastenverteilung zu tragen. Das KVG-Finanzierungssystem wird dahingehend angepasst, dass eine progressive Erhöhung der Sozialabgaben von 5% bis maximal 9% für monatliche Einkommen über 11.000 CHF eingeführt wird.
4. Chancen für die KVG-Systemzukunft:
Die KVG-Initiative soll neue zusätzliche Finanzierungsinstrumente aufgrund der aktuellen Fehlentwicklung im KVG verhindern und die Grundlage für eine Neustrukturierung der KVG-Systemverwaltung und Finanzierung schaffen.