KVG-Volksinitiative Krankenkassen Finanzierung Obergrenze 4% vom Einkommen

KVG-Volksinitiative, Reform und Grundsatz Gesetzesänderung

Titel der Initiative
4% Obergrenze – Krankenkassen Prämien bezahlbar halten

Herausforderungen und Probleme im Rahmen des KVG-Obligatoriums

Wir haben ein qualitativ gutes Gesundheitswesen jedoch mit Finanzierungshürden, fehlendem echten Wettbewerb und ohne Mitspracherecht der Prämienzahler. Angesichts der kontinuierlich steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Belastungen der einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten wird eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems der Krankenversicherung gefordert.

Jährliche Prämienerhöhungen in der obligatorischen KVG-Grundversicherung entsprechen Belastungen von teilweise 18% des Einkommens bei geringen Monatslöhnen, Tendez weiter steigend.

Die Finanzierungshürde im KVG mindern auch die AHV-Mittel der pensionierten Bevölkerung erheblich und machen die Schaffung einer ergänzenden Vorsorgeeinrichtung bei gleichbleibendem KVG-Finanzierungssystem zukünftig wahrscheinlich notwendig!

Gemäß § 832.10 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, wesentlich Art. 43 Grundsatz Tarife und Preise in der Fassung vom 1. Januar 2026, ist ein definiertes Kostendach inexistent welches massgeblich die Fehlentwicklungen, Fehlanreizen in der KVG-Finanzierungswelt entgegen wirken könnte.

Reform Ziele des Art.43 Grundsatzes

1. Entlastung von Personen mit geringem Einkommen:

Die Sozialabgaben zur Finanzierung der obligatorischen Grundversicherung nach KVG dürfen 4 % des massgebenden Einkommens bis Monatslohn 11'000 CHF nicht überschreiten. Die zuständigen Behörden haben die Einhaltung der 4% Obergrenze sicherzustellen.

2. Ruhestandspensionen (Ruhegehälter) und Dividenden:

Ruhestandspensionen (Ruhegehälter) sowie Dividenden aus Kapitalanlagen werden wie Einkommen für die Sozialabgaben qualifiziert.

3. Neues dynamisches Finanzierungsmodell:

Im Zuge der Reform des aktuellen KVG-Finanzierungssystems haben Staat, Leistungserbringer und Versicherte eine ausgeglichene und respektvolle Lastenverteilung zu tragen. Das KVG-Finanzierungssystem wird dahingehend angepasst, dass eine progressive Erhöhung der Sozialabgaben von 5% bis maximal 9% für monatliche Einkommen über 11.000 CHF eingeführt wird.

4. Chancen für die KVG-Systemzukunft:

Die KVG-Initiative soll neue zusätzliche Finanzierungsinstrumente aufgrund der aktuellen Fehlentwicklung im KVG verhindern und die Grundlage für eine Neustrukturierung der KVG-Systemverwaltung und Finanzierung schaffen.

Finanzierungsbeispiel der Grundversicherung

Berechnungsbeispiele für die obligatorische KVG-Grundversicherung dienen der Veranschaulichung der Reformauswirkungen:

Konsequenzen des aktuellen Systems

Falls das bestehende Finanzierungssystem weiterhin unverändert bleibt, sind die folgenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen verstärkt zu erwarten:

Forderungen Reform

Gesetzes Revision
4. Abschnitt: Tarife und Preise
Art. 43 Grundsatz

Initiativkomitee,
Status KVG-Volksinitiative : 7 Komitee Mitglieder finden

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 → 22.01.26, Initiant, parteilos

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Bearbeitet: 09.02.2026